Zum Inhalt springen
Zitierfest

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

§ 9 SG – Eid und feierliches Gelöbnis

Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.

(1) Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid zu leisten:

"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Lehnt ein Soldat aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, so kann er an Stelle der Worte „ich schwöre“ eine andere Beteuerungsformel sprechen.

(2) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, bekennen sich zu ihren Pflichten durch das folgende feierliche Gelöbnis:

"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

Verweise

Vorschriften, die auf § 9 SG verweisen

Rechtsprechung zu § 9 SG

3 Entscheidungen zitieren § 9 SG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 01.10.2025 – 2 WD 30.24 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Der auf innerer Überzeugung beruhende Widerruf des Diensteides durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu ahnden.
  • BVerwG, Urt. v. 04.06.2025 – 2 WD 37.24 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Wehrdienstsenat

    Aberkennung des Dienstgrades bei Bekenntnis zur Reichsbürgerbewegung

  • BVerwG, Beschl. v. 22.12.2020 – 2 WNB 8/20 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Da Soldaten gesetzlich eine weitergehende Impfpflicht auferlegt ist als anderen Staatsbürgern, kann die Verweigerung einer befohlenen Impfung als Dienstvergehen geahndet werden.

Weitere Entscheidungen zu § 9 SG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 SG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 SG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten