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Zitierfest

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

§ 8 SG – Eintreten für die demokratische Grundordnung

Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.

Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 8 SG verweisen

  • § 25 SG – Wahlrecht; Amtsverhältnisse

Rechtsprechung zu § 8 SG

77 Entscheidungen zitieren § 8 SG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 14.01.2021 – 2 WD 7/20 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Ein Soldat, der auf einer Feier in einer Bundeswehrliegenschaft den Hitlergruß ausführt, verletzt seine Pflicht nach § 8 Alt. 2 SG, durch sein gesamtes Verhalten für die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten; ein solches Verhalten ist disziplinarisch im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.
  • BVerwG, Urt. v. 01.07.2020 – 2 WD 15/19 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und das grundrechtsgleiche passive Wahlrecht (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) reduzieren in Verbindung mit dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) die Mäßigungspflicht nach § 10 Abs. 6 SG, wenn sich ein Offizier als nominierter Kandidat für eine Partei im Wahlkampf polemisch äußert ohne zugleich gegen die Pflicht zur Verfassungstreue (§ 8 …
  • BVerwG, Beschl. v. 18.06.2025 – 2 WDB 3.25 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Die rechtliche Prüfung von Befehlen bestimmt sich auf der Grundlage einer Ex-ante-Betrachtung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Befehlserteilung und erwarteten Durchführung.
  • BVerwG, Beschl. v. 05.03.2025 – 2 WDB 1.24 · 2. Wehrdienstsenat

    Facebook-Veröffentlichungen; Verfassungstreuepflicht; Mäßigungspflicht; Ablehnung einer Durchsuchungsanordnung

  • BVerwG, Beschl. v. 21.01.2025 – 2 WDB 11.23 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: 1. Ein Soldat verletzt seine Verfassungstreuepflicht, wenn er die Staatsorgane nicht lediglich kritisiert, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiert, ihnen die Legitimation abspricht, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürwortet oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordert. 2. Der wiederholte Verstoß gegen die Anmeldepflicht der von dem Soldaten veranstalteten …
  • BVerwG, Beschl. v. 10.06.2026 – 2 WDB 2.26 · 2. Wehrdienstsenat

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Begründungspflicht

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