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Zitierfest

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

§ 12 SG – Kameradschaft

Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.

Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

Rechtsprechung zu § 12 SG

89 Entscheidungen zitieren § 12 SG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 22.01.2025 – 2 WD 14.24 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Die Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau kann die Kameradschaftspflicht nach § 12 SG verletzen.
  • BVerwG, Urt. v. 10.02.2022 – 2 WD 1/21 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: 1. Bei der wiederholten Ausübung körperlicher Gewalt in einer Ehe zwischen zwei Soldaten bildet die Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der disziplinarrechtlichen Zumessungserwägungen. 2. Die Kameradschaftspflicht nach § 12 SG ist nicht darauf angelegt, in die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen einer Soldatin und einem Soldaten hineinzuwirken.
  • BVerwG, Urt. v. 19.06.2025 – 2 WD 25.24 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Erreicht eine nicht genehmigte Nebentätigkeit eines Soldaten das Ausmaß eines Zweitberufs und wird sie ungeachtet einer disziplinarrechtlichen Beschuldigtenvernehmung bei laufender Krankschreibung fortgesetzt, ist die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verwirkt.
  • BSG, Urt. v. 11.06.2026 – B 9 V 1/25 R · 9. Senat

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - gewünschte Operation im Universitätsklinikum durch truppenärztlich hinzugezogene Ärzte und Ärztinnen - Überweisung an ein ziviles Krankenhaus - zivilärztlicher Behandlungsfehler bei …

  • BVerwG, Urt. v. 05.02.2026 – 2 WD 6.25 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Dass eine sexuelle Nötigung in einer militärischen Liegenschaft gegenüber einer Kameradin erfolgt, sind disziplinarrechtlich massiv erschwerende Umstände, die eine Entfernung des Soldaten rechtfertigen können.
  • BVerwG, Urt. v. 20.11.2025 – 2 WD 33.24 · 2. Wehrdienstsenat

    Aberkennung des Ruhegehalts bei Untreue zu Lasten einer Offiziersheimgesellschaft mit hohem Schaden

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