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Zitierfest

SchulG LSA · Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018

§ 86c SchulG LSA – Übergangsregelung zu § 2 Abs. 4

Amtliche Fassung, Stand 02.12.2025.

Die in freier Trägerschaft bestehenden Berufsfachschulen Logopädie und Medizinisch-technische Assistenz können als Ersatzschulen gemäß §§ 16 bis 18a und 18e weitergeführt werden. Die oberste Schulbehörde wird ermächtigt, durch Verordnung Kapazitätsgrenzen festzulegen.