Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geltenden Vorgaben zu Mindestschülerzahlen, Klassengrößen und Zügigkeiten gelten bis zum 31. Juli 2029 fort.
SchulG LSA · Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018
§ 86d SchulG LSA – Übergangsregelung zu § 13
Amtliche Fassung, Stand 02.12.2025.