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Zitierfest

SchulG LSA · Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018

§ 86d SchulG LSA – Übergangsregelung zu § 13

Amtliche Fassung, Stand 02.12.2025.

Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geltenden Vorgaben zu Mindestschülerzahlen, Klassengrößen und Zügigkeiten gelten bis zum 31. Juli 2029 fort.