Zum Inhalt springen
Zitierfest

RPflG · Rechtspflegergesetz

§ 21 RPflG – Festsetzungsverfahren

Amtliche Fassung, Stand 19.06.2024.

Folgende Geschäfte im Festsetzungsverfahren werden dem Rechtspfleger übertragen:

  • 1. die Festsetzung der Kosten in den Fällen, in denen die §§ 103ff. der Zivilprozessordnung anzuwenden sind;
  • 2. die Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts nach § 11 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes;
  • 3. die Festsetzung der Gerichtskosten nach den Gesetzen und Verordnungen zur Ausführung von Verträgen mit ausländischen Staaten über die Rechtshilfe sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 21 RPflG verweisen

  • § 3 RPflG – Übertragene Geschäfte
  • § 14 RPflG – Kindschafts- und Adoptionssachen
  • § 26 RPflG – Verhältnis des Rechtspflegers zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Rechtsprechung zu § 21 RPflG

7 Entscheidungen zitieren § 21 RPflG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 22.01.2013 – 1 BvR 367/12 · 1. Senat

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren

  • BGH, Beschl. v. 27.11.2018 – 2 ARs 314/18 · 2. Strafsenat

    Kostenfestsetzung in Strafsachen: Erstreckung der Zuständigkeit des Rechtspflegers auf Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BVerfG, Beschl. v. 10.12.1998 – 2 BvR 1516/93 · 2. Senat

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; keine Kostenerstattung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß des Bundesverfassungsgerichts

  • BGH, Beschl. v. 18.05.2017 – IX ZB 79/16 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Weist das Insolvenzgericht den durch einen Gesellschafter gestellten Antrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Insolvenzeröffnung kostenpflichtig als unzulässig ab, dem der Mitgesellschafter in der Anhörung entgegengetreten ist, ist dieser nicht Kostengläubiger.
  • OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.01.2026 – 8 W 39/26 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens beim Streit um Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. (Rn. 22 – 25)
  • BayVGH, Beschl. v. 16.07.2024 – 5 C 23.491 · 5. Senat

    Vertretungszwang bei Beschwerde gegen Zurückweisung einer Erinnerung

Weitere Entscheidungen zu § 21 RPflG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 21 RPflG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 21 RPflG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten