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Zitierfest

RgbSeniorenRL · Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit

Nummer 3 RgbSeniorenRL – Fördervoraussetzungen/Förderkriterien

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2022.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Konzeptes, das das Angebot und dessen Quartiersbezug beschreibt bzw. auf die Nachhaltigkeit des Angebotes eingeht. Ebenso ist ein Kosten und Finanzierungsplan vorzulegen.

Die Projekte müssen sich inhaltlich an den unter Nr. 1 ”Gegenstand der Förderung“ genannten Zielen orientieren und einen nachweisbaren Bedarf im Quartier decken (dies kann z.B. durch Sozialraumanalysen, Bewohnerbefragungen oder aus den Untersuchungen der Stadt Regensburg begründet werden).

Weitere Voraussetzung für eine Förderung sind folgende Aspekte:

3.1. Beantragte Vorhaben müssen barrierefrei/-arm sein, d.h. eine Nutzung aller älteren Menschen ohne Einschränkung im Hinblick auf Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung muss gewährleistet sein.

3.2. Das geförderte Projekt muss parteipolitisch neutral umgesetzt werden.

3.3 Der/Die Antragsberechtigte erklärt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Mitwirkung an neu zu entwickelnden „Runden Tischen für Seniorenarbeit im Quartier“.

3.4. Der/Die Antragsberechtigte ist bereit, sich an Kooperationsprojekten verschiedener Träger im Quartier zu beteiligen und Vernetzungsstrukturen zu unterstützen.

Gewinnorientierte oder kommerzielle Projekte werden nicht gefördert. Antisemitische und antidemokratische Projekte sind nicht förderfähig.

Die Antragsteller sind verpichtet, bei Antragstellung vollständige und den Tatsachen entsprechende Angaben zu machen.

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