Antragsberechtigt für Angebote, die in Bezug zur Altenhilfe stehen, sind folgende Einrichtungen, Organisationen und Dienste:
2.1. Wohlfahrtsverbände/ gemeinnützige Sozialverbände
2.2. Kirchengemeinden oder religiöse bzw. weltanschauliche Organisationen
2.3. Stationäre Pflegeeinrichtungen
2.4. Wohnbauträger, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnbaugenossenschaften
2.5. Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
2.6. sonstige gemeinnützige Vereine