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Zitierfest

RDG · Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

§ 8 RDG – Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

Amtliche Fassung, Stand 10.03.2023.

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die

  • 1. gerichtlich oder behördlich bestellte Personen,
  • 2. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen und Zusammenschlüsse,
  • 3. nach Landesrecht als geeignet anerkannte Personen oder Stellen im Sinn des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung,
  • 4. Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände,
  • 5. Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinn des § 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinn des § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und anerkannte Verbände zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes

im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.

(2) Für die in Absatz 1 Nr. 4 und 5 genannten Stellen gilt § 7 Abs. 2 entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 8 RDG verweisen

  • § 3 RDG – Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
  • § 9 RDG – Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Rechtsprechung zu § 8 RDG

19 Entscheidungen zitieren § 8 RDG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 26.06.2013 – IV ZR 39/10 · 4. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Sind in einem Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung die Allgemeinen Bedingungen über die Berechnung des Rückkaufswerts und die Verrechnung der Abschlusskosten unwirksam, steht dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswert oder als beitragsfreie Versicherungssumme jedenfalls die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals als Mindestleistung zu (vergleiche Senatsurteil vom 12. Oktober …
  • BGH, Urt. v. 04.11.2010 – I ZR 118/09 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker 1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf . 2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen …
  • BGH, Beschl. v. 30.09.2019 – AnwZ (Brfg) 38/19 · Senat für Anwaltssachen

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Wahrnehmung von Rechtsangelegenheiten der Mitglieder der Muttergesellschaft des Arbeitgebers

  • BGH, Urt. v. 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 49/17 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: 1. Bei dem Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in "Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers" (§ 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 BRAO) handelt es sich nicht lediglich um eine Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts, sondern - ebenso wie bei den Bestimmungen in § 46 Abs. 2 bis 4 BRAO - um eine tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt. 2. In …
  • BGH, Urt. v. 11.02.2021 – I ZR 227/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Rechtsberatung durch Architektin Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- …
  • BGH, Urt. v. 06.05.2019 – AnwZ (Brfg) 38/17 · Senat für Anwaltssachen

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit in einem Jobcenter

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