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Zitierfest

POG RP · Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in der Fassung vom 10. November 1993

§ 114 POG RP – Ermächtigung zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Amtliche Fassung, Stand 25.02.2025.

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlässt das fachlich zuständige Ministerium.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 114 POG RP nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 114 POG RP? Zitiere den Wortlaut.“

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