Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlässt das fachlich zuständige Ministerium.
POG RP · Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in der Fassung vom 10. November 1993
§ 114 POG RP – Ermächtigung zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Amtliche Fassung, Stand 25.02.2025.
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