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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 82 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Patentgericht stellt dem Beklagten die Klage unverzüglich zu und fordert ihn auf, sich darüber innerhalb eines Monats zu erklären.

(2) Erklärt sich der Beklagte nicht rechtzeitig, so kann ohne mündliche Verhandlung sofort nach der Klage entschieden und dabei jede vom Kläger behauptete Tatsache für erwiesen angenommen werden.

(3) Widerspricht der Beklagte rechtzeitig, so teilt das Patentgericht dem Kläger den Widerspruch mit. Der Beklagte kann den Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage begründen. Der Vorsitzende kann auf Antrag die Frist um bis zu einem Monat verlängern, wenn der Beklagte hierfür erhebliche Gründe darlegt. Diese sind glaubhaft zu machen. § 81 Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend, soweit sich die betreffenden Informationen nicht schon aus der Klageschrift ergeben.

(4) Der Vorsitzende bestimmt einen möglichst frühen Termin zur mündlichen Verhandlung. Mit Zustimmung der Parteien kann von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Absatz 2 bleibt unberührt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 82 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 82 PatG

30 Entscheidungen zitieren § 82 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 06.12.2022 – X ZR 120/20 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Verbindungsleitung 1. Ob eine Verbindungsleitung aufgrund ihrer räumlich-körperlichen Beschaffenheit geeignet ist, direkt mit anderen Bauteilen verbunden zu werden, hängt nicht nur von den Anforderungen ab, die der Patentanspruch an die Beschaffenheit der Verbindungsleitung selbst stellt, sondern auch von der im Patentanspruch definierten Beschaffenheit der Bauteile, mit denen sie verbunden wird. …
  • BPatG, Urt. v. 11.12.2014 – 7 Ni 32/14 (EP) · 7. Senat

    Leitsatz: Extrudierte Platte 1. Die Aussetzung eines beim Bundespatentgericht anhängigen Nichtigkeitsverfahrens kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil eine weitere, gegen dasselbe Streitpatent gerichtete Nichtigkeitsklage im Berufungsverfahren beim Bundesgerichtshof anhängig ist. Insoweit besteht keine Vorgreiflichkeit i.S.v. § 99 Abs. 1 PatG i.V.m. § 148 ZPO; allein die tatsächlichen Möglichkeiten …
  • BPatG, Urt. v. 15.11.2011 – 4 Ni 4/11 (EP) · 4. Senat

    Leitsatz: Beschränkter Widerspruch Eine von dem Patentinhaber nach Zustellung einer Nichtigkeitsklage innerhalb der Frist des § 82 Abs. 1 PatG abgegebene beschränkte Widerspruchserklärung hat nicht die Rechtswirkung eines sofortigen Anerkenntnisses bzgl. der nicht verteidigten Patentansprüche und führt daher - bezogen auf diese Ansprüche - nicht zu einer Auferlegung der Prozesskosten auf den Kläger gem. § …
  • BGH, Urt. v. 01.03.2017 – X ZR 10/15 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Ankopplungssystem Ein Patent kann vom Nichtigkeitsbeklagten nur insoweit beschränkt verteidigt werden, als es vom Nichtigkeitskläger angegriffen wird. Die beschränkte Verteidigung des Streitpatents durch Kombination eines angegriffenen Anspruchs mit einem nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ist unzulässig.
  • BPatG, Beschl. v. 08.09.2016 – 30 W (pat) 801/16 · 30. Senat

    Leitsatz: Tabaktopf 1. Wird einem Design-Nichtigkeitsantrag nicht oder nicht rechtzeitig widersprochen, so ist – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – die Nichtigkeit des Designs durch förmlichen Beschluss festzustellen oder zu erklären, gegen den die Beschwerde zum Patentgericht stattfindet. 2. Anders als bei einer Patentnichtigkeitsklage erfolgt in einem solchen Fall keine sachliche Prüfung des …
  • BGH, Urt. v. 13.06.2023 – X ZR 47/21 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Anschlussklemme 1. Die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem). Dies gilt auch dann, wenn die Merkmale des nicht …

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