Zum Inhalt springen
Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 2a PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Patente werden nicht erteilt für

  • 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere;
  • 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.

(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,

  • 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
  • 2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt.

§ 1a Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:

  • 1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann;
  • 2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
  • 3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;
  • 4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. EG Nr. L 227 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 2a PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 2a PatG

22 Entscheidungen zitieren § 2a PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 25.02.2014 – X ZB 5/13 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Kollagenase I 1. Ein Patentanspruch, der eine neue Verwendung eines Medikaments betrifft, hat die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft zum Gegenstand (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005, X ZB 7/03, BGHZ 164, 220, 222 = GRUR 2006, 135 Rn. 11 - Arzneimittelgebrauchsmuster). Dies …
  • BGH, Beschl. v. 31.08.2010 – X ZB 9/09 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Bildunterstützung bei Katheternavigation 1. In einem Patentanspruch enthaltene Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben müssen sich nicht zwangsläufig auf den Gegenstand des Anspruchs oder auf dessen einzelne Merkmale beziehen. Sie können den Erfindungsgegenstand auch sprachlich zu solchen Gegenständen oder Verfahren in Beziehung setzen, die zur beanspruchten Lehre nur in einem bestimmten …
  • BGH, Beschl. v. 17.03.2026 – X ZB 5/25 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Automatisierte Bestimmung von Untersuchungsergebnissen Der Ausschlusstatbestand des § 2a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Fall 2 PatG ist nur dann erfüllt, wenn alle zur Diagnose gehörenden Verfahrensschritte am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden (ebenso EPA, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514 Abs. 6.4.4 - Diagnostizierverfahren).
  • BPatG, Beschl. v. 05.11.2018 – 15 W (pat) 25/17 (amtliche Veröffentlichung) · 15. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Thrombose- und Osteoporoseprophylaxe" - Verwendung einer Vorrichtung zur Reduzierung des Thrombose- und Osteoporoserisikos – therapeutisches Verfahren - Ausschluss

  • BPatG, Beschl. v. 08.02.2013 – 14 W (pat) 13/09 (amtliche Veröffentlichung) · 14. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Verbesserung der Peyronie-Krankheit (Penisfibromatose)" - therapeutische Behandlung des menschlichen Körpers – zur Beachtung eines Behandlungsmerkmals - zur Beurteilung der Patentfähigkeit

  • BPatG, Beschl. v. 11.12.2012 – 14 W (pat) 12/09 (amtliche Veröffentlichung) · 14. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Besserung der Dupuytren-Krankheit" - Stoffanspruch zur Behandlung einer Krankheit – zur Frage der Heranziehung eines Merkmals zur Beurteilung der Patentfähigkeit

Weitere Entscheidungen zu § 2a PatG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2a PatG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2a PatG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten