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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 145a PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

In Patentstreitsachen mit Ausnahme von selbstständigen Beweisverfahren sowie in Zwangslizenzverfahren gemäß § 81 Absatz 1 Satz 1 sind die §§ 16 bis 20 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466) entsprechend anzuwenden. Als streitgegenständliche Informationen im Sinne des § 16 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gelten sämtliche von Kläger und Beklagtem in das Verfahren eingeführten Informationen.

Rechtsprechung zu § 145a PatG

7 Entscheidungen zitieren § 145a PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 13.10.2025 – X ZR 107/24 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Spenderteil 1. Entscheidungen, mit denen ein Antrag auf Anordnung von Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne von § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG abgelehnt wird, unterliegen in der Revisionsinstanz nicht der Inzidentkontrolle nach § 557 Abs. 2 ZPO. 2. Maßnahmen gemäß § 145a PatG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG kommen nur für Informationen in Betracht, die in das Verfahren …
  • BPatG, Beschl. v. 25.01.2022 – 3 Ni 14/21 (EP) · 3. Senat

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Anwendung des PatG § 145a – Anwendung der Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bewusst ausgenommen)

  • BPatG, Beschl. v. 25.01.2022 – 3 Ni 15/21 (EP) · 3. Senat

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Anwendung des PatG § 145a – Anwendung der Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bewusst ausgenommen)

  • BPatG, Beschl. v. 25.01.2022 – 3 Ni 16/21 (EP) · 3. Senat

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Anwendung des PatG § 145a – Anwendung der Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bewusst ausgenommen)

  • BGH, Beschl. v. 09.11.2023 – I ZB 32/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Unter die Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinn des § 16 Abs. 1 GeschGehG fallen auch selbständige Beweisverfahren. 2. Soweit § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG die Anfechtbarkeit von Anordnungen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG beschränkt, gilt dies nicht für in einem selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen. Insbesondere kann ein dem selbständigen Beweisverfahren eventuell …
  • BGH, Beschl. v. 01.08.2023 – X ZB 9/21 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Ästhetische Behandlung 1. Gegen eine Entscheidung über die Herausgabe eines Gutachtens, das in einem selbständigen Beweisverfahren aufgrund einer nach § 140c Abs. 3 PatG oder § 24c Abs. 3 GebrMG angeordneten Besichtigung erstellt worden ist, an den Antragsteller des Beweisverfahrens ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statthaft. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Antrag auf …

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