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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 115 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen. Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Berufungsbeklagte auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist.

(2) Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem Bundesgerichtshof und ist bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Zustellung der Berufungsbegründung zu erklären. Ist dem Berufungsbeklagten eine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt, ist die Anschließung bis zum Ablauf dieser Frist zulässig.

(3) Die Anschlussberufung muss in der Anschlussschrift begründet werden. § 110 Abs. 4, 5 und 8 sowie § 112 Abs. 3 gelten entsprechend.

(4) Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen oder verworfen wird.

Verweise

Vorschriften, die auf § 115 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 115 PatG

7 Entscheidungen zitieren § 115 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 04.08.2020 – X ZR 40/18 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Energieversorgungssystem Ordnet der Senatsvorsitzende in einem Patentnichtigkeitsverfahren an, dass der Berufungsbeklagte Gelegenheit erhält, auf die Berufungsbegründung innerhalb einer bestimmten Frist zu erwidern, so ist eine innerhalb dieser Frist eingereichte Anschlussberufung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 PatG zulässig.
  • BGH, Urt. v. 03.08.2021 – X ZR 71/19 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Bediengerät für Spiele 1. Hat der Kläger in der ersten Instanz des Patentnichtigkeitsverfahrens erklärt, dass er den vom Beklagten mit einem Hilfsantrag verteidigten Gegenstand des Streitpatents nicht angreift, ist eine Berufung mit dem Ziel, das Streitpatent in weitergehendem Umfang für nichtig zu erklären, mangels formeller Beschwer unzulässig. 2. Ein solches Rechtsmittel kann in eine …
  • BGH, Urt. v. 12.05.2026 – X ZR 38/24 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Nadelanordnung 1. Wenn ein Nichtigkeitskläger, der in erster Instanz mehrere Nichtigkeitsgründe (als selbstständige Klagegründe) erfolglos geltend gemacht hat, seine Berufung innerhalb der dafür maßgeblichen Frist nur hinsichtlich eines dieser Nichtigkeitsgründe begründet, ist die Berufung im Umfang der anderen, nicht angegriffenen Nichtigkeitsgründe unzulässig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. …
  • BGH, Urt. v. 26.01.2010 – X ZR 25/06 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Insassenschutzsystemsteuereinheit 1. Die Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch kann dahin auszulegen sein, dass ein vollständiger Verschluss nicht erfasst ist (hier in einem Fall ausgesprochen, in dem für den Stand der Technik ein solcher Verschluss kennzeichnend war) . 2. Nach einer Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung über eine …
  • BGH, Urt. v. 15.01.2013 – X ZR 81/11 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Weiterverbreitung technischer Informationen an Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat und die Informationen dadurch offenkundig geworden sind, sind die zum Zeitpunkt der Lieferung der technischen Information bestehenden Vereinbarungen zwischen den Beteiligten oder die sonstigen Umstände der …
  • BGH, Urt. v. 20.05.2021 – X ZR 62/19 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Bodenbelag Die Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts ist nicht wirksam, wenn der Gegenstand der späteren Anmeldung aus dem Inhalt der früheren Anmeldung nur aufgrund eigenständiger Überlegungen des Fachmanns hergeleitet werden kann. Hierbei ist unerheblich, ob es naheliegend war, solche Überlegungen anzustellen.

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