Die Polizei kann verlangen, daß ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene aufgrund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.
PAG TH · Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG -) Vom 4. Juni 1992
§ 15 PAG TH – Prüfung von Berechtigungsscheinen
Amtliche Fassung, Stand 29.07.2022.
Verweise
Vorschriften, die auf § 15 PAG TH verweisen
- § 12 PAG TH – Allgemeine Befugnisse
- § 32 PAG TH – Grundsätze der Datenerhebung
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