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Zitierfest

OWiG · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 65 OWiG – Allgemeines

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.

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