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Zitierfest

OWiG · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 3 OWiG – Keine Ahndung ohne Gesetz

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 3 OWiG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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