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Zitierfest

OWiG · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 20 OWiG – Tatmehrheit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 20 OWiG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 20 OWiG? Zitiere den Wortlaut.“

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