Eine Verordnung muss
- 1. 1.
eine ihren Inhalt kennzeichnende Überschrift tragen,
- 2. 2.
in der Überschrift als Verordnung bezeichnet sein,
- 3. 3.
die Behörde bezeichnen, die sie erlassen hat,
- 4. 4.
die Rechtsgrundlage angeben,
- 5. 5.
den räumlichen Geltungsbereich angeben,
- 6. 6.
unterzeichnet sein und das Datum der Ausfertigung enthalten.