Stadtrecht München
Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München (MucZwStS)
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt München (Zweitwohnungsteuersatzung - ZwStS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2022. 12 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Steuergegenstand
- § 2Begriff der Zweitwohnung
- § 3Steuerpflichtiger
- § 4Steuermaßstab
- § 5Steuersatz
- § 6Entstehung und Ende der Steuerpflicht
- § 7Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
- § 8Anzeigepflicht
- § 9Steuererklärung
- § 10Mitwirkungspflichten
- § 11In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucZwStS? Zitiere den Wortlaut.“