Die Landeshauptstadt München erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
MucZwStS · Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucZwStS – Steuergegenstand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2022.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucZwStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucZwStS? Zitiere den Wortlaut.“