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Zitierfest

MucZwStS · Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucZwStS – Steuergegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2022.

Die Landeshauptstadt München erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucZwStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucZwStS? Zitiere den Wortlaut.“

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