Die Standesämter haben ihren Sitz in der Landeshauptstadt München. Zuständig für die Standesämter ist die Landeshauptstadt München.
MucStandesamtsbezirkeVO · Verordnung über die Bildung von Standesamtsbezirken in der Landeshauptstadt München
§ 2 MucStandesamtsbezirkeVO – Sitz und Zuständigkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.12.1999.
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„Was regelt § 2 MucStandesamtsbezirkeVO? Zitiere den Wortlaut.“