Stadtrecht München
Verordnung über die Bildung von Standesamtsbezirken in der Landeshauptstadt München (MucStandesamtsbezirkeVO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.12.1999. 4 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Amtsbezirke
- § 2Sitz und Zuständigkeit
- § 3In-Kraft-Treten
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucStandesamtsbezirkeVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucStandesamtsbezirkeVO? Zitiere den Wortlaut.“