Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2000 in Kraft.
MucStandesamtsbezirkeVO · Verordnung über die Bildung von Standesamtsbezirken in der Landeshauptstadt München
§ 3 MucStandesamtsbezirkeVO – In-Kraft-Treten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.12.1999.
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„Was regelt § 3 MucStandesamtsbezirkeVO? Zitiere den Wortlaut.“