Stadtrecht München
Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des “Neuaubinger Wäldchens" in München-Neuaubing (Biotop Nr. M-174) als Landschaftsbestandteil (MucLBVONeuaubingerWaeldchen)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000. 8 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Schutzgegenstand
- § 2Schutzzweck
- § 3Verbote
- § 4Ausnahmen
- § 5Befreiung
- § 6Ordnungswidrigkeiten
- § 7In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucLBVONeuaubingerWaeldchen? Zitiere den Wortlaut.“