(1) Der an der Autobahn München-Lindau südlich des Bundesbahnausbesserungswerkes in München-Neuaubing gelegene Mischwald wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Neuaubinger Wäldchen".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 9,08 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 3541 (t), 3542 (t), 3542/2, 3542/6, 3542/12, 3543/2, 3545 (t), 3546 (t), Gemarkung Aubing.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1:5000 (Anlage) und 1:1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 02.06.1992, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000 und dort jeweils die Innenkante der Grenzlinie. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.