Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucLBVONeuaubingerWaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des “Neuaubinger Wäldchens" in München-Neuaubing (Biotop Nr. M-174) als Landschaftsbestandteil
§ 7 MucLBVONeuaubingerWaeldchen – In-Kraft-Treten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.
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