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Zitierfest

MucLBVONeuaubingerWaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des “Neuaubinger Wäldchens" in München-Neuaubing (Biotop Nr. M-174) als Landschaftsbestandteil

§ 7 MucLBVONeuaubingerWaeldchen – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucLBVONeuaubingerWaeldchen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucLBVONeuaubingerWaeldchen? Zitiere den Wortlaut.“

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