Die Grenzen des Bannwaldes sind durch eine schwarze Begrenzungslinie in einer Karte, Maßstab
1 : 5000, ausgefertigt durch das Landratsamt München am 05.04.1993 und durch Schraffur in einer Karte, Maßstab 1 : 25000 (Anhang)*), eingetragen. Die Karte, Maßstab 1 : 5000, ist bei den Landratsämtern München und Starnberg sowie bei der Landeshauptstadt München niedergelegt. Sie wird dort als Bestandteil dieser Verordnung archivmäßig verwahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Die Karte, Maßstab 1 : 25000, wird als Bestandteil mit dieser Verordnung veröffentlicht und dient zur Orientierung über die Lage des Bannwaldes. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Verordnung ist die archivmäßig verwahrte Karte, Maßstab 1 : 5000 (Innenrand der Begrenzungslinie), maßgebend.
*) Von einem Abdruck der Karte wurde abgesehen