Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBannwaldVOForstenriederPark · Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald

§ 2 MucBannwaldVOForstenriederPark – Grenzbeschreibung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.1993.

Die Grenzen des Bannwaldes sind durch eine schwarze Begrenzungslinie in einer Karte, Maßstab

1 : 5000, ausgefertigt durch das Landratsamt München am 05.04.1993 und durch Schraffur in einer Karte, Maßstab 1 : 25000 (Anhang)*), eingetragen. Die Karte, Maßstab 1 : 5000, ist bei den Landratsämtern München und Starnberg sowie bei der Landeshauptstadt München niedergelegt. Sie wird dort als Bestandteil dieser Verordnung archivmäßig verwahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Die Karte, Maßstab 1 : 25000, wird als Bestandteil mit dieser Verordnung veröffentlicht und dient zur Orientierung über die Lage des Bannwaldes. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Verordnung ist die archivmäßig verwahrte Karte, Maßstab 1 : 5000 (Innenrand der Begrenzungslinie), maßgebend.

*) Von einem Abdruck der Karte wurde abgesehen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBannwaldVOForstenriederPark nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucBannwaldVOForstenriederPark? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten