Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald vom 3. Januar 1989 außer Kraft.
*) Anhang: Karte Maßstab 1 : 25000
München, 5. April 1993
Landratsamt München
Dr. Gillessen
Landrat