Stadtrecht München
Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald (MucBannwaldVOForstenriederPark)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.1993. 4 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Bannwald
- § 2Grenzbeschreibung
- § 3In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucBannwaldVOForstenriederPark? Zitiere den Wortlaut.“