Der Forstenrieder Park und der Staatsforst Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München wird mit den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.
MucBannwaldVOForstenriederPark · Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald
§ 1 MucBannwaldVOForstenriederPark – Bannwald
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.1993.
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