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Zitierfest

MucBannwaldVOForstenriederPark · Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald

§ 1 MucBannwaldVOForstenriederPark – Bannwald

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.1993.

Der Forstenrieder Park und der Staatsforst Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München wird mit den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.

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