Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.
MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
§ 93 MarkenG – Amtssprache und Gerichtssprache
Rechtsprechung zu § 93 MarkenG
3 Entscheidungen zitieren § 93 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BPatG, Beschl. v. 15.01.2015 – 25 W (pat) 76/11 · 25. Senat
Leitsatz: Yosaja / YOSOI 1. Das undifferenzierte Bestreiten der Benutzung einer Widerspruchsmarke ist regelmäßig als Erhebung beider Einreden nach § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG zu verstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Soweit nach der Datenlage nur die Voraussetzungen für die Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG gegeben sind, ist eine solche verfahrensrechtliche …
BPatG, Beschl. v. 21.11.2024 – 25 W (pat) 55/21 · 25. Senat
BPatG, Beschl. v. 24.03.2022 – 25 W (pat) 528/21 · 25. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - „Alex (Wortmarke)/ALEX (Unionswort-/Bildmarke)“ – Verwechslungsgefahr – Einrede der Nichtbenutzung – teilweise Löschung – unselbstständige Anschlussbeschwerde - durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke
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