Zum Inhalt springen
Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 92 MarkenG – Wahrheitspflicht

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

In den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof haben die Beteiligten ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.

Rechtsprechung zu § 92 MarkenG

6 Entscheidungen zitieren § 92 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 26.01.2010 – 24 W (pat) 142/05 · 24. Senat

    Leitsatz: VOLKSFLAT Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zu einer kritischen Überprüfung geben, ob ein im konkreten Fall angenommenes Schutzhindernis tatsächlich besteht, sie begründen aber keine Pflicht des Patentamts oder des Patentgerichts, sich mit diesen Marken im einzelnen auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit zu äußern …
  • BPatG, Beschl. v. 08.12.2022 – 30 W (pat) 1/21 · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - „Helikoide Käseform II“ (dreidimensionale Marke) – Unterscheidungskraft – beschreibendes Zeichen – (zukünftiges) Freihaltebedürfnis

  • BPatG, Beschl. v. 08.12.2022 – 30 W (pat) 2/21 · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - „Helikoide Käseform III“ (dreidimensionale Marke) – Unterscheidungskraft – beschreibendes Zeichen – (zukünftiges) Freihaltebedürfnis

  • BPatG, Beschl. v. 08.12.2022 – 30 W (pat) 38/20 · 30. Senat

    Leitsatz: Helikoide Käseform Hat eine Marke ausschließlich die Form der beanspruchten Ware zum Gegenstand und weicht diese Form erheblich vom bekannten inländischen Formenschatz auf dem betreffenden Warengebiet ab, so dass der Marke nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann, so kann sie gleichwohl als beschreibendes Zeichen einem (zukünftigen) Freihaltebedürfnis unterliegen, wenn …
  • BPatG, Beschl. v. 26.06.2019 – 27 W (pat) 59/17 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "GlamHair" – fehlende Unterscheidungskraft – zur Anregung der Einholung eines Sachverständigengutachtens – Erfordernis von Indizien

  • BPatG, Beschl. v. 29.04.2014 – 27 W (pat) 8/14 · 27. Senat

    Leitsatz: Glückspilz Die Anmeldung einer Marke zu dem Zweck, eine dekorative Verwendung für sich zu monopolisieren, ist im Hinblick auf den von der Marke ausgehenden Einschüchterungseffekt bösgläubig.

Weitere Entscheidungen zu § 92 MarkenG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 92 MarkenG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 92 MarkenG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten