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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 59 MarkenG – Ermittlung des Sachverhalts, rechtliches Gehör

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

(2) Soll die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts auf Umstände gestützt werden, die dem Anmelder oder Inhaber der Marke oder einem anderen am Verfahren Beteiligten noch nicht mitgeteilt waren, so ist ihm vorher Gelegenheit zu geben, sich dazu innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern.

Rechtsprechung zu § 59 MarkenG

64 Entscheidungen zitieren § 59 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 11.09.2019 – 27 W (pat) 49/18 (amtliche Veröffentlichung) · 27. Senat

    Leitsatz: LAUSDEANDL 1. Bei Dialektausdrücken, die keinem hochdeutschen Wort entsprechen, kann die Kenntnis ihrer Bedeutung in der von den beanspruchten Waren und Dienstleistungen angesprochenen Gesamtbevölkerung nicht ohne weitere Feststellungen vorausgesetzt werden. Sofern hierzu auf Indizien wie Statistiken, welche die Verbreitung des jeweiligen Dialekts in der Gesamtbevölkerung ausweisen, oder auf …
  • BGH, Beschl. v. 11.02.2016 – I ZB 87/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Fünf-Streifen-Schuh 1. Die Zulässigkeit eines Löschungsantrags gemäß § 54 Abs. 1, §§ 50, 8 MarkenG setzt die Angabe eines konkreten absoluten Schutzhindernisses im Sinne von § 8 MarkenG voraus. 2. Die Frist des § 54 Abs. 2 Satz 2 MarkenG wird durch einen unzulässigen Löschungsantrag nicht in Gang gesetzt.
  • BPatG, Beschl. v. 17.03.2016 – 24 W (pat) 22/15 (amtliche Veröffentlichung) · 24. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Löschungsverfahren - "PCG-KUNSTSTOFF-PFLEGE" – zu den Voraussetzungen für eine Kostenauferlegung im Löschungsverfahren - keine Kostenauferlegung im Löschungsverfahren vor der Markenabteilung und im Beschwerdeverfahren

  • BPatG, Beschl. v. 06.06.2011 – 26 W (pat) 505/10 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)" – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – keine Unterscheidungskraft – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • BPatG, Beschl. v. 21.10.2024 – 29 W (pat) 39/21 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Leitsatz: Engelsflügel Zum neuen Nichtigkeitsverfahren aufgrund eines nicht registrierten älteren Rechts (Urheberrecht).
  • BPatG, Beschl. v. 21.06.2022 – 28 W (pat) 528/22 (amtliche Veröffentlichung) · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „LUI OIL (Wortmarke)/ LUKOIL (international registrierte Wort-/ Bildmarke)/ LUKOIL (international registrierte Wort-/Bildmarke)“ – Zurückweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – fehlender Zustellungsnachweis – Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen …

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