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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 45 MarkenG – Berichtigung des Registers und von Veröffentlichungen

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Eintragungen im Register können auf Antrag oder von Amts wegen zur Berichtigung von sprachlichen Fehlern, Schreibfehlern oder sonstigen offensichtlichen Unrichtigkeiten geändert werden. War die von der Berichtigung betroffene Eintragung veröffentlicht worden, so ist die berichtigte Eintragung zu veröffentlichen.

(2) Absatz 1 ist entsprechend auf die Berichtigung von Veröffentlichungen anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 45 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 45 MarkenG

11 Entscheidungen zitieren § 45 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 22.01.2015 – 29 W (pat) 525/13 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "The European (Wort-Bild-Marke)" – Verfahren vor dem DPMA leidet an einem wesentlichen Mangel – Zurückverweisung

  • BPatG, Beschl. v. 11.04.2012 – 29 W (pat) 5/09 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Ampelmännchen stehend" – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers - Ablehnung des Antrags auf …

  • BPatG, Beschl. v. 11.04.2012 – 29 W (pat) 6/09 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Ampelmännchen nach rechts gehend" – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers - Ablehnung des …

  • BPatG, Beschl. v. 11.04.2012 – 29 W (pat) 7/09 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Ampelmännchen nach links gehend" – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers - Ablehnung des …

  • BGH, Beschl. v. 14.01.2016 – I ZB 56/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: BioGourmet 1. Ist Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen erhoben, jedoch nur eine Widerspruchsgebühr innerhalb der Widerspruchsfrist eingezahlt worden, so kann der Widersprechende nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch klarstellen, auf welchen Widerspruch sich die Gebührenzahlung bezieht. 2. Im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr ist die Ähnlichkeit von …
  • BPatG, Beschl. v. 25.03.2010 – 30 W (pat) 20/08 (amtliche Veröffentlichung) · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Signalblau und Silber (konturlose Farbmarke)" – Kostenentscheidung der Markenabteilung – Ermessensentscheidung – keine besonderen Umstände für Abweichen vom Kostengrundsatz – keine Rückzahlung der Löschungsantragsgebühr - keine Rückzahlung der …

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