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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 39 MarkenG – Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Anmelder kann die Anmeldung jederzeit zurücknehmen oder das in der Anmeldung enthaltene Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen einschränken.

(2) Der Inhalt der Anmeldung kann auf Antrag des Anmelders zur Berichtigung von sprachlichen Fehlern, Schreibfehlern oder sonstigen offensichtlichen Unrichtigkeiten geändert werden.

Rechtsprechung zu § 39 MarkenG

60 Entscheidungen zitieren § 39 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 17.08.2021 – 26 W (pat) 563/19 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "biovinyl" – Freihaltungsbedürfnis – Unzulässige Einschränkung des Warenverzeichnisses im Beschwerdeverfahren - Täuschungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 30.11.2023 – 30 W (pat) 83/21 (amtliche Veröffentlichung) · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „HYBRID INJECTION“ – zum Absehen von der Zurückverweisung an das DPMA bei einem Verfahrensmangel – teilweise fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, Beschl. v. 26.06.2023 – 28 W (pat) 508/23 (amtliche Veröffentlichung) · 28. Senat

    Markenbeschwerdesache - „IBC“ – fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, Beschl. v. 17.11.2022 – 25 W (pat) 576/19 (amtliche Veröffentlichung) · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „VR-PERFEKT“ – Unterscheidungskraft – keine freihaltebedürftige beschreibende Angabe

  • BPatG, Beschl. v. 17.08.2021 – 26 W (pat) 564/19 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "ökovinyl" – Freihaltungsbedürfnis – Unzulässige Einschränkung des Warenverzeichnisses im Beschwerdeverfahren - Täuschungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 17.08.2021 – 26 W (pat) 565/19 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "ecovinyl" – Freihaltungsbedürfnis – Unzulässige Einschränkung des Warenverzeichnisses im Beschwerdeverfahren - Täuschungsgefahr

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