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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 132 MarkenG – Antrag auf Änderung der Produktspezifikation; Löschungsverfahren

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Für Anträge auf Genehmigung von Unionsänderungen im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend.

(2) Für Anträge auf Genehmigung von Standardänderungen im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2411, einschließlich vorübergehender Standardänderungen nach Artikel 31 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/2411, gelten die Artikel 14 bis 17 der Verordnung (EU) 2023/2411 und § 130 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag nicht beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einreicht.

(3) Für Anträge auf Löschung der Eintragung einer geschützten geografischen Angabe nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend.

(4) In den Verfahren nach dieser Vorschrift gibt das Deutsche Patent- und Markenamt demjenigen Antragsteller im Sinne des Artikels 37 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2023/2411 Gelegenheit zur Stellungnahme, in dessen Namen die jeweils betroffene geografische Angabe eingetragen wurde. Beschlüsse stellt das Deutsche Patent- und Markenamt dem Antragsteller zu.

Verweise

Vorschriften, die auf § 132 MarkenG verweisen

  • § 138 MarkenG – Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) 2023/2411; Verordnungsermächtigung

Rechtsprechung zu § 132 MarkenG

6 Entscheidungen zitieren § 132 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 25.06.2010 – 30 W (pat) 51/08 · 30. Senat

    Leitsatz: Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste 1. Die Beschwerdeberechtigung in den Fällen des §§ 130 V Satz 2, 133 Satz 1 MarkenG erfordert, dass der Beschwerdeführer in seinem berechtigten Interesse betroffen sein muss (§ 130 IV Satz 2 MarkenG entsprechend). 2. Eine Ergänzung der Zutaten kann einen Grund zur Änderung der Spezifikation gemäß § 132 Abs. 1 MarkenG (§ 133 MarkenG a. F.) darstellen.
  • BGH, Beschl. v. 07.10.2021 – I ZB 78/18 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Spreewälder Gurken II Im Verfahren über Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, kann jede aktuelle oder potenzielle, jedoch nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende wirtschaftliche Betroffenheit einer natürlichen oder juristischen Person ein "berechtigtes Interesse" begründen, das erforderlich ist, um …
  • BGH, Beschl. v. 03.09.2020 – I ZB 72/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Schwarzwälder Schinken II 1. Eine Änderung der Spezifikation, die die Zuerkennung einer geschützten geografischen Angabe an die Aufmachung im Erzeugungsgebiet knüpft, ist nur gerechtfertigt, wenn einer der drei in Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 genannten Rechtfertigungsgründe - Qualitätswahrung oder Ursprungsgewährleistung oder Kontrollgewährleistung - vorliegt. 2. Bei …
  • BGH, Beschl. v. 19.12.2019 – I ZB 78/18 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Spreewälder Gurken Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 53 Abs. 2 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Art. 49 Abs. 3 Unterabsatz 1 und Abs. 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14. Dezember 2012, S. 1) folgende …
  • BPatG, Beschl. v. 07.06.2018 – 30 W (pat) 36/15 · 30. Senat

    Leitsatz: Spreewälder Gurken 1. Wurde gegen einen Antrag auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geografischen Angabe von Seiten eines nicht in dem betreffenden Gebiet ansässigen Dritten Einspruch eingelegt, so steht dem Einsprechenden gegen einen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, mit dem die Übereinstimmung der beantragten Änderung mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 …
  • EuGH, Urt. v. 15.04.2021 – C-53/20 · Vierte Kammer

    Hengstenberg GmbH & Co. KG gegen Spreewaldverein e. V. Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 – Art. 49 Abs. 3 Unterabs. 1 und Abs. 4 Unterabs. 2 – Art. 53 Abs. 2 Unterabs. …

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