Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.
MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
§ 129 MarkenG – Verjährung
Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.
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„Was regelt § 129 MarkenG? Zitiere den Wortlaut.“