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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 125 MarkenG – Insolvenzverfahren

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Ist dem Insolvenzgericht bekannt, daß zur Insolvenzmasse eine angemeldete oder eingetragene Unionsmarke gehört, so ersucht es das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im unmittelbaren Verkehr,

  • 1. die Eröffnung des Verfahrens und, soweit nicht bereits darin enthalten, die Anordnung einer Verfügungsbeschränkung,
  • 2. die Freigabe oder die Veräußerung der Unionsmarke oder der Anmeldung der Unionsmarke,
  • 3. die rechtskräftige Einstellung des Verfahrens und
  • 4. die rechtskräftige Aufhebung des Verfahrens, im Falle einer Überwachung des Schuldners jedoch erst nach Beendigung dieser Überwachung, und einer Verfügungsbeschränkung

in das Register für Unionsmarken oder, wenn es sich um eine Anmeldung handelt, in die Akten der Anmeldung einzutragen.

(2) Die Eintragung in das Register für Unionsmarken oder in die Akten der Anmeldung kann auch vom Insolvenzverwalter beantragt werden. Im Falle der Eigenverwaltung (§ 270 der Insolvenzordnung) tritt der Sachwalter an die Stelle des Insolvenzverwalters.

Rechtsprechung zu § 125 MarkenG

4 Entscheidungen zitieren § 125 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 22.01.2013 – 33 W (pat) 31/11 (amtliche Veröffentlichung) · 33. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren "NANOGARDE/NANOGUARD" – rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke – unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 08.11.2012 – 30 W (pat) 107/11 (amtliche Veröffentlichung) · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "RE-MODEL" – fehlende Unterscheidungskraft –

  • BPatG, Beschl. v. 09.10.2012 – 33 W (pat) 56/11 (amtliche Veröffentlichung) · 33. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - "zu einem Kreis verbundene Ringhälften (Bildmarke)/zu einem Kreis verbundene rote Ringhälften (Gemeinschaftsbildmarke)" – keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – nahezu identische Vergleichsmarken – keine Verwechslungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 23.11.2011 – 26 W (pat) 511/11 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "GlassLock (Wort-Bild-Marke)" – keine Unterscheidungskraft

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