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Zitierfest

LuftVG · Luftverkehrsgesetz

§ 9 LuftVG

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

(1) § 75 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt nicht für Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr nach § 27d Absatz 1, 1a und 4 und Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörden auf Grund des Baurechts.

(2) Wird der Plan nicht innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft durchgeführt, so können die vom Plan betroffenen Grundstückseigentümer verlangen, dass der Unternehmer ihre Grundstücke und Rechte insoweit erwirbt, als nach § 28 die Enteignung zulässig ist. Kommt keine Einigung zustande, so können sie die Durchführung des Enteignungsverfahrens bei der Enteignungsbehörde beantragen. Im Übrigen gilt § 28.

(3) Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert.

Verweise

Vorschriften, die auf § 9 LuftVG verweisen

Rechtsprechung zu § 9 LuftVG

63 Entscheidungen zitieren § 9 LuftVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 04.04.2012 – 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10, 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Wesentliche Änderungen von Betriebsregelungen unterfallen dem Regelungsbereich des § 73 Abs. 8 HVwVfG mit der Folge, dass Dritten, deren Belange erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, die Änderung mitzuteilen und ihnen Gelegenheit zu Einwendungen zu geben ist. 2. Eine allgemeine Beweisregel, die besagt, dass die richterliche Überzeugung von der Richtigkeit der Ausgangsdaten einer …
  • BVerfG, Beschl. v. 02.07.2018 – 1 BvR 612/12 · 1. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) durch Planergänzung bzgl des Flughafens Berlin Brandenburg hinsichtlich der Nachtflugregelung - Zulässigkeit eines abgestuften Lärmschutzkonzeptes und Überprüfungs- sowie Nachbesserungspflicht des …

  • BVerfG, Beschl. v. 04.05.2011 – 1 BvR 1502/08 · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes (juris: FluLärmG) unzulässig - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Darlegungslast bei der Rüge einer …

  • BVerfG, Beschl. v. 23.02.2010 – 1 BvR 2736/08 · 1. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Stichtagsregelung für die Wertermittlung bzgl Grundstücken im Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld - Auslegung des § 74 Abs 2 S 3 VwVfG BB 2004 verletzt Eigentumsgarantie - Besonderes Gewicht des Eigentums, soweit es die persönliche Freiheit des …

  • BVerwG, Beschl. v. 14.06.2017 – 4 B 22/16 · 4. Senat

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und Nachverfahren

  • BVerwG, Beschl. v. 04.05.2017 – 4 B 57/15 · 4. Senat

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und Nachverfahren

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