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Zitierfest

LuftVG · Luftverkehrsgesetz

§ 71 LuftVG

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

(1) Ein bis zum 2. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) angelegter Flugplatz, der am 1. März 1999 noch betrieben wird, gilt im Sinne der §§ 6 bis 10 als genehmigt und, wenn er der Planfeststellung bedarf, als im Plan festgestellt. Dies gilt nicht, wenn seit dem 3. Oktober 1990 für den Flugplatz eine Genehmigung oder eine Änderungsgenehmigung nach § 6 erteilt oder eine erteilte Genehmigung oder Änderungsgenehmigung bestandskräftig zurückgenommen oder widerrufen worden ist.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt für einen bis zum 31. Dezember 1958 in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober 1990 angelegten zivilen Flugplatz, der am 1. März 1999 noch betrieben wird, entsprechend. Satz 1 findet keine Anwendung auf die in § 2 Abs. 5 des Sechsten Überleitungsgesetzes vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106) genannten Flugplätze.

(3) Vor dem 17. Dezember 2006 begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes in der ab dem 17. Dezember 2006 geltenden Fassung weitergeführt. § 11 Abs. 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bleibt unberührt.

(4) Absatz 1 Satz 1 gilt für einen in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober 1990 angelegten militärischen Flugplatz, der am 1. März 1999 noch betrieben wurde, entsprechend.

Rechtsprechung zu § 71 LuftVG

10 Entscheidungen zitieren § 71 LuftVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 28.05.2019 – 1 BvR 2403/16 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Beweisantrags (hier: zu Gesundheitsgefährdungen infolge Fluglärm) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verlangt hinreichende Darlegung, dass die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Verfahrensmangel beruht - sowie zu …

  • BVerwG, Beschl. v. 14.06.2016 – 4 B 45/15 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

  • BSG, Urt. v. 07.11.2017 – B 1 KR 24/17 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Ansprüche auf Leistungen, die Versicherte aufgrund fingierter Genehmigung erlangen, gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Erhalten Versicherte Leistungen aufgrund fingierter Genehmigung, gelten dieselben Sorgfalts-, Informations- und Schadensersatzpflichten, die ärztliche Behandler bei der Leistungserbringung auch sonst zu beachten haben. 3. Ficht ein …
  • BSG, Urt. v. 27.08.2019 – B 1 KR 36/18 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Beantragt ein Versicherter, ihn im EU-Ausland zu behandeln, begehrt er grundsätzlich eine Naturalleistung, die dem sachlichen Anwendungsbereich der Genehmigungsfiktion unterfällt. 2. Die gesetzlichen Fristen für den Eintritt einer Genehmigungsfiktion verlängern sich nicht, wenn der Versicherte seinen Wohnsitz im Ausland hat.
  • BSG, Urt. v. 26.02.2019 – B 1 KR 18/18 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: Fingiert das Gesetz die Genehmigung einer Leistung, bemisst sich die Rechtmäßigkeit der fingierten Genehmigung nach den Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion.
  • BSG, Urt. v. 26.02.2019 – B 1 KR 33/17 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

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