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Zitierfest

LuftVG · Luftverkehrsgesetz

§ 11 LuftVG

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

Die Vorschrift des § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt für Flugplätze entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 LuftVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 LuftVG? Zitiere den Wortlaut.“

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