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Zitierfest

LFGB · Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

§ 5 LFGB – Verbote zum Schutz der Gesundheit

Amtliche Fassung, Stand 03.02.2026.

(1) Es ist verboten, Lebensmittel für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass ihr Verzehr gesundheitsschädlich im Sinne des Artikels 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist. Unberührt bleiben

  • 1. das Verbot des Artikels 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 über das Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel und
  • 2. Regelungen in Rechtsverordnungen aufgrund des § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4, soweit sie für den privaten häuslichen Bereich gelten.

(2) Es ist ferner verboten, Stoffe, die keine Lebensmittel sind und deren Verzehr gesundheitsschädlich im Sinne des Artikels 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in der Fassung vom 17. Januar 2024 ist, als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 LFGB verweisen

  • § 39 LFGB – Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden
  • § 54 LFGB – Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • § 57 LFGB – Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
  • § 58 LFGB – Strafvorschriften
  • § 67 LFGB – Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
  • § 68 LFGB – Zulassung von Ausnahmen

Rechtsprechung zu § 5 LFGB

2 Entscheidungen zitieren § 5 LFGB: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 19.01.2017 – C-282/15 · Vierte Kammer

    Queisser Pharma GmbH & Co. KG gegen Bundesrepublik Deutschland. Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Art. 34 bis 36 AEUV – Rein innerstaatlicher Sachverhalt – Lebensmittelsicherheit – Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Art. 6 – Grundsatz der Risikoanalyse – Art. 7 – Vorsorgeprinzip – …

  • BVerwG, Urt. v. 01.03.2012 – 3 C 15/11 · 3. Senat

    Leitsatz: Charakteristische Zutaten im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB sind Stoffe, die prägender Bestandteil eines Lebensmittels sind (Bestätigung des Urteils vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 21.06 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 4). Solche Zutaten werden im Sinne der Vorschrift "üblicherweise" verwendet, wenn in Bezug auf ihre Verwendung eine langjährige Herstellungs- und Verzehrpraxis besteht.

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