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Zitierfest

LFGB · Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

§ 27 LFGB – Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

Amtliche Fassung, Stand 03.02.2026.

Es ist verboten, Mittel zum Tätowieren unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Mittel zum Tätowieren allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn

  • 1. zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Herkunft oder Art der Herstellung verwendet werden, oder
  • 2. ein Mittel zum Tätowieren für die vorgesehene Verwendung nicht geeignet ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 27 LFGB verweisen

Rechtsprechung zu § 27 LFGB

3 Entscheidungen zitieren § 27 LFGB: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 21.01.2010 – I ZR 23/07 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Vorbeugen mit Coffein! 1. Die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Satz 2 LFGB enthält keine Erweiterung, sondern lediglich eine der Konkretisierung dienende Erläuterung des Irreführungsverbots in § 27 Abs. 1 Satz 1 LFGB und erfasst daher inhaltlich zutreffende Werbeaussagen nicht . 2. Die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der einem kosmetischen Mittel beigelegten Wirkung kann sich auch schon aus …
  • BGH, Urt. v. 28.01.2016 – I ZR 36/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir 1. Die Bestimmung des Art. 20 Abs. 1 Kosmetik-Verordnung stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 und § 3a UWG dar, die einen besonderen Aspekt unlauterer Geschäftspraktiken regelt und deshalb gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der in Art. 6 dieser Richtlinie enthaltenen Regelung über …
  • BGH, Urt. v. 21.01.2010 – I ZR 27/07 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Irreführende Werbung für ein kosmetisches Mittel: Behauptung der Wirksamkeit von Coffein gegen Haarausfall; Voraussetzungen der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung

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