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Zitierfest

LFGB · Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

§ 15 LFGB – Deutsches Lebensmittelbuch

Amtliche Fassung, Stand 03.02.2026.

(1) Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden.

(2) Die Leitsätze werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung anerkannten internationalen Lebensmittelstandards beschlossen.

(3) Die Leitsätze werden vom Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Die Veröffentlichung von Leitsätzen kann aus rechtlichen oder fachlichen Gründen abgelehnt oder rückgängig gemacht werden.

Rechtsprechung zu § 15 LFGB

4 Entscheidungen zitieren § 15 LFGB: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 05.05.2022 – 10 C 1/21 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG ist auf den Fall einer Zuständigkeitskonkurrenz verschiedener Behörden zugeschnitten. Ist nur eine Behörde im Besitz der Akten, ist sie verfügungsberechtigt. 2. Es bedarf für alle Varianten des § 3 Nr. 4 IFG einer gesetzlichen Spezialvorschrift, die die Geheimhaltung gebietet. 3. Die Beratungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen sind in der …
  • BVerwG, Urt. v. 27.09.2012 – 3 C 17/12 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Fertigpackungen mit Feinen Backwaren (hier: Aprikosen-, Apfel-, Kirschtaschen, Butter-, Plunderhörnchen, Schoko-Croissants, Mini-Berliner) in einer Füllmenge von mehr als 100 g dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Füllmenge nach Gewicht gekennzeichnet ist. 2. § 10 Abs. 1 FPackV (juris: FertigPackV 1981) stellt nur solche Fertigpackungen mit Lebensmitteln von der …
  • BGH, Beschl. v. 21.12.2011 – I ZB 87/09 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als geographische Angabe eintragungsfähige Gattungsbezeichnung; Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Absehen von der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und wegen unterbliebener …

  • BVerwG, Beschl. v. 18.07.2011 – 7 B 14/11 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Leitsatz: Auch nach Abschluss des laufenden Verfahrens kann der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehen.

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