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Zitierfest

KVG LSA · Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) Vom 17. Juni 2014

§ 71 KVG LSA – Besondere Dienstpflichten

Amtliche Fassung, Stand 17.12.2025.

Die besonderen Dienstpflichten nach den §§ 32 und 33 gelten für den Hauptverwaltungsbeamten und die Beigeordneten entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 71 KVG LSA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 71 KVG LSA? Zitiere den Wortlaut.“

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