Zum Inhalt springen
Zitierfest

KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024

§ 121 KV M-V – Sondervermögen, treuhänderisch verwaltetes Vermögen

Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.

Für Sondervermögen und treuhänderisch verwaltetes Vermögen der Landkreise gelten die §§ 64 bis 66 entsprechend.