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Zitierfest

JuSchG · Jugendschutzgesetz

§ 6 JuSchG – Spielhallen, Glücksspiele

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 JuSchG verweisen

Rechtsprechung zu § 6 JuSchG

9 Entscheidungen zitieren § 6 JuSchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 05.04.2017 – 8 C 16/16 · 8. Senat

    Leitsatz: Für Altspielhallen, deren Betrieb vor dem Stichtag des 28. Oktober 2011 gewerberechtlich unbefristet erlaubt wurde, gilt die fünfjährige Übergangsfrist gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV (juris: GlüStVtr SN 2012) auch im Fall eines Betreiberwechsels nach diesem Stichtag fort. Sie verkürzt sich durch den Wechsel nicht auf eine einjährige Frist gemäß Satz 3 der Vorschrift.
  • BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 – 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Länder besitzen die ausschließliche Zuständigkeit zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von Spielhallen (Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). 2. Das Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort, die Abstandsgebote, die Reduzierung der Gerätehöchstzahl je Spielhalle, die Aufsichtspflicht und die …
  • BayVGH, Urt. v. 10.07.2025 – 23 BV 23.913 · 23. Senat

    Leitsatz: 1. Es bleibt offen, ob von privaten Rundfunkveranstaltern (auch) über das Internet angebotene sog. 50-Cent-Gewinnspiele (mit und ohne TV-Bezug) aufgrund der in § 11 i.V.m. § 74 Satz 1, § 22 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 1 MStV getroffenen Grundsatzentscheidung des Rundfunkgesetzgebers, wonach im Rundfunk und in vergleichbaren (rundfunkähnlichen) Telemedien veranstaltete Gewinnspiele, für deren …
  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 6/15 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Der Kompetenztitel für das Recht der Spielhallen in Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ermächtigt die Länder zur Regelung sämtlicher Voraussetzungen für die Erlaubnis von Spielhallen und die Art und Weise ihres Betriebes einschließlich der räumlichen Bezüge in ihrem Umfeld. Für die Regelung der produktbezogenen, nicht vom Aufstellungsort abhängigen Anforderungen an die Beschaffenheit, die Vermarktung …
  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 4/16 · 8. Senat

    Leitsatz: Ob eine Norm die Freiheit der Berufswahl einschränkt, ist bezogen auf ihren gesamten räumlichen Geltungsbereich zu beurteilen.
  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 8/15 · 8. Senat

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin

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