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Zitierfest

JuSchG · Jugendschutzgesetz

§ 10 JuSchG – Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  • 1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  • 2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Verweise

Vorschriften, die auf § 10 JuSchG verweisen

Rechtsprechung zu § 10 JuSchG

3 Entscheidungen zitieren § 10 JuSchG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 11.03.2026 – I ZR 106/25 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Ersatztank 1. Die Anforderungen gemäß § 130a Abs. 3 Satz 1 Fall 2 ZPO, nach denen ein elektronisches Dokument (hier: die Berufungsbegründungsschrift) von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss, sind auch dann erfüllt, wenn neben dem Rechtsanwalt, der durch eine einfache Signatur und eine Übersendung über sein besonderes elektronischen …
  • BayObLG, Beschl. v. 18.03.2026 – 202 ObOWi 112/26 · 2. Senat für Bußgeldsachen

    Leitsatz: § 20 Nr. 1 GastG, der in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1a Alkoholsteuergesetz und § 1 Abs. 2 Alkopopsteuergesetz den Verkauf trinkfertiger Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2% Vol. aus Automaten untersagt, ist auch auf den Warenverkauf in einem sogenannten Automatenkiosk oder Automatenshop – einem rund um die Uhr geöffneten, lediglich mit Automaten ausgestatteten Ladengeschäft …
  • BVerfG, Beschl. v. 21.12.2011 – 1 BvR 2007/10 · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Nutzung von Solarien für Minderjährige gem § 4 NiSG - Eingriff in allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) betroffener Jugendlicher sowie in Erziehungsrecht (Art 6 Abs 2 GG) ihrer Eltern gerechtfertigt - zudem keine …

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