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Zitierfest

JGG · Jugendgerichtsgesetz

§ 52a JGG – Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe

Amtliche Fassung, Stand 25.06.2021.

(1) Hat der Angeklagte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf die Jugendstrafe angerechnet. Der Richter kann jedoch anordnen, daß die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Angeklagten nach der Tat oder aus erzieherischen Gründen nicht gerechtfertigt ist. Erzieherische Gründe liegen namentlich vor, wenn bei Anrechnung der Freiheitsentziehung die noch erforderliche erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten nicht gewährleistet ist.

(2) (weggefallen)

Verweise

Vorschriften, die auf § 52a JGG verweisen

Rechtsprechung zu § 52a JGG

7 Entscheidungen zitieren § 52a JGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 07.11.2013 – 5 StR 487/13 · 5. Strafsenat

    Jugendstrafverfahren: Anrechnung der Heimunterbringung auf die angedrohte Jugendstrafe

  • BGH, Beschl. v. 17.01.2008 – GSSt 1/07 · Grosser Senat für Strafsachen

    Leitsatz: ___________________________________ MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die …
  • BGH, Beschl. v. 20.04.2022 – StB 15/22 · 3. Strafsenat

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung eines zur Tatzeit Jugendlichen u.a. wegen Kriegsverbrechen als IS-Kämpfer

  • BGH, Beschl. v. 06.09.2023 – StB 55/23 · 3. Strafsenat

  • BGH, Beschl. v. 09.01.2018 – 1 StR 551/17 · 1. Strafsenat

    Leitsatz: Anwendbarkeit der sog. Vollstreckungslösung zur Kompensation überlanger Verfahrensdauer bei auf "schädliche Neigungen" und "Schwere der Schuld" gestützter Jugendstrafe.
  • BGH, Urt. v. 12.05.2020 – 1 StR 368/19 · 1. Strafsenat

    Beteiligung an einer Schlägerei und Körperverletzung bei einem Zweikampf: Begriff der Schlägerei und Abgrenzung von einzelnen Zweikämpfen; Einwilligung von 15-jährigen Jugendlichen in Körperverletzungshandlungen vor einem Zweikampf; Verstoß der Taten gegen die guten Sitten

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